Für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen besteht in der betrieblichen Praxis immer noch viel Potenzial oder – deutlicher formuliert – nachhaltige Defizite, wenn ihre betriebliche Arbeitssituation nicht entsprechend ihrer Erkrankung/Behinderung angepasst bzw. gestaltet wird. Dieser Personenkreis steht als Beschäftigtengruppe im Zentrum dieses Beitrags. Wir erläutern, mit welchen konkreten Regelungen das Arbeitsschutzrecht ihre betriebliche Inklusion unterstützt.
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