Personenbezogene Tätigkeiten, also solche, die in direkter Interaktion mit Menschen durchgeführt werden, dürften in absehbarer Zeit nicht durch digitale Technologien ersetzbar sein. Doch auch in diese Tätigkeitsfelder halten digitale Technologien Einzug. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die personenbezogene Tätigkeit „Menschen kontrollieren“ – der Erwerbstätige nachgehen, deren Arbeitsauftrag darin besteht, die öffentliche Sicherheit bzw. Einhaltung von Vorschriften, Vorgaben, Normen, Regeln oder Vereinbarungen zu gewährleisten – und geht der Frage nach, welcher Einfluss auf die Arbeit von Polizist*innen, Zugbegleiter*innen oder auch Bewährungshelfer*innen nach derzeitigem Erkenntnisstand durch bereits eingesetzte sowie in Entwicklung stehende digitale Anwendungen zu erwarten ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-31 |
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