Die Mitgliederversammlung der DGUV hat im November 2024 den Mustertext der DGUV Vorschrift 2 sowie die dazugehörige DGUV Regel 100-002 beschlossen. Auf dieser Grundlage treten die trägerspezifischen Fassungen schrittweise in Kraft. Ein zentraler Bestandteil der Vorschrift sind die Bestimmungen des § 6, welche die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in der betrieblichen Betreuung regeln.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-20 |
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