Betrieblicher Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebsärztliche Betreuung haben mit ihrer jeweiligen Gestaltungsarbeit nicht nur unmittelbar Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, sie haben Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sogar als direktes – und gemeinsames – Ziel. Die Zusammenarbeit dieser drei Gestaltungsbereiche ist somit nicht nur logisch, sondern auch im Arbeitsschutz-, im Arbeitssicherheits- sowie im Präventionsgesetz normativ verankert. In vielen Unternehmen ist die Zusammenarbeit dieser drei Bereiche seit langem gelebte Praxis, wo sollte hier also noch Potenzial verborgen sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-01 |
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