Betrieblicher Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebsärztliche Betreuung haben mit ihrer jeweiligen Gestaltungsarbeit nicht nur unmittelbar Einfluss auf die Arbeitsbedingungen, sie haben Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sogar als direktes – und gemeinsames – Ziel. Die Zusammenarbeit dieser drei Gestaltungsbereiche ist somit nicht nur logisch, sondern auch im Arbeitsschutz-, im Arbeitssicherheits- sowie im Präventionsgesetz normativ verankert. In vielen Unternehmen ist die Zusammenarbeit dieser drei Bereiche seit langem gelebte Praxis, wo sollte hier also noch Potenzial verborgen sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: