Ab dem 11. September 2004 kann sich durch die 7. Änderung zur Kosmetik-Richtlinie (76/768/EWG) und die entsprechende nationale Umsetzung, die Öffentlichkeit nun umfassender über die Zusammensetzung (und der Gefahrstoffanteil) von Hautmitteln wie z.B. Hautschutzmittel informieren.
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