Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, wenn Explosionen eintreten können. Es gibt hierzu keine verbindlichen detaillierten Vorgaben. Brandschutzbeauftragte sind bei der Unterstützung der Erstellung aufgrund fehlender Vorgaben und unzureichendem Wissen oftmals überfordert. Dieser Beitrag soll dazu motivieren, der Pflicht zur Erstellung und Pflege eines Explosionsschutzdokuments angemessen nachzukommen.
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