Kann eine explosionsfähige Atmosphäre im Betrieb entstehen, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, Schutzmaßnahmen festlegen und ein Explosionsschutzdokument erstellen. Die Beurteilung und das Dokument müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Beurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Dies kann auch durch externe Fachleute erfolgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-28 |
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