Unerwünschter Schall am Arbeitsplatz kann sich in vielfältiger Weise auf Beschäftigte auswirken. Er kann das Gehör schädigen (aurale Wirkung) und auch zu nicht gehörbezogenen Beeinträchtigungen (extra-aurale Wirkungen), wie beispielsweise Beeinträchtigungen des Wohlbefindens oder einer Minderung der Leistung führen. Vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsbedingungen gewinnen die extra-auralen Wirkungen zunehmend an Bedeutung. In diesem Beitrag werden einige Aspekte im Zusammenhang mit diesen Wirkungen beleuchtet.
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