2007 wurde die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Sie dient dem „Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit“. In den Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie sind die Themen Lärm und Lärmminderung ein fester Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Das sieht beim Thema Vibrationen, dem zweiten Teil der Verordnung, oft anders aus.
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