Arbeit ist generell mit der Gefahr verbunden, einen Unfall zu erleiden, eine Berufskrankheit zu erwerben oder gesundheitlich beeinträchtigt zu werden. Wie groß diese Gefahr konkret ist, müssen Betriebe seit 1996 genau beurteilen. Zwanzig Jahre nach Einführung der gesetzlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung ist es Zeit, Bilanz zu ziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-29 |
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