In Arbeitsstätten bilden Brandereignisse jeglicher Größenordnung Gefährdungen, die das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen können. Diese Gefährdungen sind durch den Arbeitgeber im Zuge der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten, um spezifisch angepasste Maßnahmen festlegen zu können. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Arten von Maßnahmen an dieser Stelle überhaupt vorgesehen werden sollten bzw. wie ein Zusammenwirken mit bauordnungsrechtlichen Bewertungen optimiert werden kann.
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