Nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Hierbei sollen Gefährdungen ermittelt und bewertet werden, um geeignete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festzulegen. Zusätzlich verpflichtet die GefStoffV auch zur Führung eines Gefahrstoffverzeichnisses und zur Unterweisung der Beschäftigten. Informationen zur Umsetzung der Pflichten finden sich in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-01 |
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