Mit der neuen Gesetzgebung, der mittlerweile nicht mehr ganz neuen Gefahrstoffverordnung und der aktuell verabschiedeten TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“, rückt die Gefährdungsbeurteilung immer stärker in den Mittelpunkt. Ziel ist die Vermeidung von Gefahren durch Substitution und Anwendung technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzausrüstung.
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