Nach wie vor gibt es einen sehr großen Unterstützungs- und Beratungsbedarf in den Betrieben mit Arbeitsplätzen, an denen die Beschäftigten Vibrationsbelastungen ausgesetzt sind. So ergaben jüngste Untersuchungen im Land Brandenburg, dass nur in etwa der Hälfte der Betriebe, in denen Expositionen im Sinne der LärmVibration sArbSchV nicht ausgeschlossen werden können, überhaupt eine Gefährdungs beurtei lung vorliegt und dass davon auch nur etwa jeweils die Hälfte der in Betracht kommenden Fälle ausreichende Angaben zur Exposition bzgl. Ganzkörper-Vibrationen (GKV) bzw. Hand-Arm-Vibrationen (HAV) enthält. Vom Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) wurden daher eine Reihe praktischer Arbeitshilfen erarbeitet und auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung Brandenburg http://bb.osha.de (unter → Praktische Lösungen → Gefährdungskategorien) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Expositions-Belastungsrechner für Vibrationen sowie Lärm und die Tabellen der entsprechenden Expositionspunkte wurden in der sis/Asa-Ausgabe 6/2009 vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 273 - 275
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