Ein Vorarbeiter begab sich in den Sicherheitskäfig einer Maschine und wies einen Maschinenführer wiederholt und „unwirsch“ an, „er soll tun, was er sage“ – nämlich die Maschine für Reinigungsarbeiten zu starten. Dann wurde er vom Werkzeugschlitten an die Wand gedrückt. Das Amtsgericht Esslingen verurteilte den weisungsunterworfenen Arbeiter wegen fahrlässiger Tötung seines Vorgesetzten.
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