Ein Vorarbeiter begab sich in den Sicherheitskäfig einer Maschine und wies einen Maschinenführer wiederholt und „unwirsch“ an, „er soll tun, was er sage“ – nämlich die Maschine für Reinigungsarbeiten zu starten. Dann wurde er vom Werkzeugschlitten an die Wand gedrückt. Das Amtsgericht Esslingen verurteilte den weisungsunterworfenen Arbeiter wegen fahrlässiger Tötung seines Vorgesetzten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-10 |
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