Alles weist darauf hin, dass eine hohe Anzahl an Erkrankungen auf der Nichtberücksichtigung der Durchlässigkeit der Haut gegenüber Gefahrstoffen beruht. Es ist lobenswert, dass dies zunehmend in der Gesetzgebung berücksichtigt wird. Im Vordergrund steht die Gefahrstoffverordnung, die sich der Thematik der dermalen Exposition geeignet annimmt und auf dessen Basis die in Planung befindliche TRGS 330 „Gefährdung durch Hautkontakt“ entsteht. Ziel ist die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2005.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-11-01 |
Seiten 496 - 497
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