Seit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes ist der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gewährleistet. Unabhängig vom Ursprung des Produktes wird den Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch an das gleiche Schutzniveau geboten. Um dies zu gewährleisten, wurden alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, staatliche Stellen zur Überwachung des Binnenmarktes (Marktüberwachungsbehörden) aufzubauen und mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. In Deutschland nehmen die Arbeitsschutzbehörden der Länder diese Aufgabe wahr. Die Marktüberwachung knüpft an die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden für die Sicherheit von Arbeitsmitteln an. Sie hat sich zu einem eigenständigen Bereich entwickelt, der in den Jahresberichten der Arbeitsschutzbehörden nicht mit erfasst wird. Die Arbeitsschutzbehörden arbeiten dabei eng zusammen und stimmen sich hinsichtlich ihrer Vollzugsschwerpunkte miteinander ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-29 |
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