Wegen des möglicherweise weit über 85 dB(A) liegenden Schallpegels am Ohr war die Benutzung von Hörgeräten in Lärmbereichen bisher nicht zulässig. Damit ergaben sich jedoch regelmäßig Probleme, wenn Personen mit Hörminderung am Arbeitsplatz auf Kommunikation angewiesen sind. Eine Lösung kann nur ein Hörgerät sein, welches gleichzeitig eine Gehörschutzfunktion besitzt. Der Artikel beschreibt den Stand der Entwicklung und die Anforderungen an Hörgeräte mit Gehörschutzfunktion, die die PSA-Richtlinie 89/686/EWG erfüllen müssen und die Vorgaben für Medizinprodukte berücksichtigen sollen. Er beschreibt außerdem die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Einsatz sinnvoll erscheint.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-07 |
Seiten 273 - 275
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