Das Inverkehrbringen (Anbieten) bestimmter gefährlicher Stoffe ist entweder verboten oder nur erlaubt, wenn die Forderungen der Chemikalien-Verbotsverordnung (Erlaubnis, Sachkunde, Käufer müssen über 18 Jahre alt sein) eingehalten werden.
Der Internethandel wird immer beliebter und umfasst eine große Palette von Waren – zunehmend werden auch Chemikalien angeboten. Zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher hat der Gesetzgeber im § 4 ChemVerbotsV auch für den Verkauf gefährlicher Stoffe im Versandhandel/ Internet Abgabevorschriften erlassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-01 |
Seiten 398 - 399
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