Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen verlangt die Gefahrstoffverordnung, dass der Arbeitgeber Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten abschätzt. Diese Gefährdungsbeurteilung stellt viele Betriebe vor Probleme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) entwickelt. Mit dieser Handlungsanleitung lassen sich potenzielle Gefährdungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen schnell und sicher erkennen. Jetzt ist die Version 2.0 erschienen, die neue Anwendungen ermöglicht. So können jetzt auch chemische Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) beurteilt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-04 |
Seiten 344 - 345
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