Wie eingangs (vgl. Teil 1 dieses Beitrags in sis 5-2012) formuliert, ist das systematische Planen und Handeln für Sicherheit und Gesundheit ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik. Dieses systematische Planen und Handeln macht nur dann Sinn, wenn es auf der Grundlage verlässlicher Daten, auf einer entsprechenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen und damit verbundener Gefährdungen beruht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz soll die Gefährdungsbeurteilung dafür die Basis bilden. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werten wir als „ein“ Indiz für ein systematisches Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere dann, wenn externe Experten in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.