Wie eingangs (vgl. Teil 1 dieses Beitrags in sis 5-2012) formuliert, ist das systematische Planen und Handeln für Sicherheit und Gesundheit ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung einer zeitgemäßen betrieblichen Gesundheitspolitik. Dieses systematische Planen und Handeln macht nur dann Sinn, wenn es auf der Grundlage verlässlicher Daten, auf einer entsprechenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen und damit verbundener Gefährdungen beruht. Nach dem Arbeitsschutzgesetz soll die Gefährdungsbeurteilung dafür die Basis bilden. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung werten wir als „ein“ Indiz für ein systematisches Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere dann, wenn externe Experten in die Planung und Umsetzung einbezogen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.06.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-04 |
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