An vielen Arbeitsplätzen müssen gleichzeitig verschiedene Arten von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) benutzt werden, da Schutz gegen eine oder mehrere Einwirkungen oder für mehrere Bereiche des Körpers gleichzeitig erforderlich ist. Werden aber mehrere Arten von PSA gleichzeitig verwendet, so müssen sie miteinander kompatibel sein und dürfen durch die Kombination mit anderen PSA in ihrer Schutzwirkung nicht beeinträchtigt werden. Bei einigen auf dem Markt angebotenen PSA-Kombinationen wie z. B. Schutzbrille und Atemschutzmaske oder Schutzbrille und Kapselgehörschützer kann aber durch die eine PSA der korrekte Sitz der anderen PSA unmöglich werden. Dadurch können Leckagen entstehen, so dass die Schutzwirkung einer PSA teilweise oder sogar vollständig durch die Kombination mit der anderen PSA verloren gehen kann. Schwieriger wird die Betrachtung aller möglichen Wechselwirkungen zweier gleichzeitig getragener PSA bei z. B. der Kombination einer PSA gegen Absturz mit einer PSA gegen Ertrinken. In der Praxis stellt sich die Frage, wer ist für die Beurteilung der Kompatibilität von verschiedenen, gleichzeitig zu tragenden PSA verantwortlich und welche Wechselwirkungen sind für PSA-Kombinationen schon bekannt?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-04 |
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