Für manuelle Lastenhandhabungen wie das Heben, Tragen, Absetzen, Ziehen und Schieben von Lasten gilt die Lastenhandhabungsverordnung. Für die Gefährdungsbeurteilung stehen z. B. die Leitmerkmalmethoden (www.baua.de/leitmerkmalmethoden) zur Verfügung um zu überprüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. Die geschilderte Arbeitssituation führt zu einer Zeitwichtung von 2 (< 40 Hebevorgänge), einer Lastwichtung von 25 (> 40 kg), einer (vor Ort zu ermittelnden) Haltungswichtung zwischen 4 und 8, einer Ausführungsbedingungswichtung von 2 (enge Treppe). Damit resultiert mit 62 Punkten [(25 + 4 + 2) *2] der Risikobereich 4 und Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich. In Fällen, in denen Masse und Ausführungsbedingungen (hier Treppe) nicht verändert werden können, kann durch technische Optimierung eine erhebliche Belastungsreduktion erzielt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-19 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: