Für manuelle Lastenhandhabungen wie das Heben, Tragen, Absetzen, Ziehen und Schieben von Lasten gilt die Lastenhandhabungsverordnung. Für die Gefährdungsbeurteilung stehen z. B. die Leitmerkmalmethoden (www.baua.de/leitmerkmalmethoden) zur Verfügung um zu überprüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind. Die geschilderte Arbeitssituation führt zu einer Zeitwichtung von 2 (< 40 Hebevorgänge), einer Lastwichtung von 25 (> 40 kg), einer (vor Ort zu ermittelnden) Haltungswichtung zwischen 4 und 8, einer Ausführungsbedingungswichtung von 2 (enge Treppe). Damit resultiert mit 62 Punkten [(25 + 4 + 2) *2] der Risikobereich 4 und Gestaltungsmaßnahmen sind erforderlich. In Fällen, in denen Masse und Ausführungsbedingungen (hier Treppe) nicht verändert werden können, kann durch technische Optimierung eine erhebliche Belastungsreduktion erzielt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-19 |
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