Gefährdungen durch Brand- und Explosionen müssen auch bei Erdgasheizungen betrachtet und ggf. mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgeschlossen oder reduziert werden. Bei (auch industriellen) Erdgasheizungen, die gemäß DVGW-Regelwerk (z. B. DVGW-TGRI 2008) errichtet sind, ist allerdings i. d. R. aufgrund der (auf Dauer) technisch dichten Ausführung nicht mit dem Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein. Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2018.04.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-04-02 |
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