Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz – ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung – GefStoffV – oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene und nicht Luft getragene Emissionen) ist die grundlegende Sicherheitsanforderung gemäß Ziff. 1.5.13 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG zu beachten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-02 |
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