Die Elternzeit für die Mutter beginnt frühestens nach dem Mutterschutz (also acht Wochen nach der Entbindung). Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber angemeldet werden. Der Anspruch auf 45 Stunden (Ganztagesplatz) bleibt für den 5-jährigen Sohn bestehen, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis, der Arbeitszeit, der Elternzeit oder anderen Lebenssituationen. In Absprache mit der Kitaleitung ist eine reduzierte Stundenzahl von 35 Std. bzw. 25 Std. möglich. Die Verteilung der Wochenstunden obliegen allerdings dem pädagogischen Konzept bzw. den Vorgaben der Kita.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.