Grundsätzlich muss der Hersteller einer Warn-Schutzkleidung für die erforderliche Konformitätserklärung eine Gefährdungsanalyse durchführen. Grundlage für diese Analyse ist neben der DIN EN 340 „Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen“ die neue EN ISO 20471“ Hochsichtbare Warnkleidung“, die seit Herbst 2013 die bisherige EN 471:2003+A1:2007 ersetzt. Die Normen erhalten Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag. In der DGUV Information 212-016 (bisher: BGI/GUV-I 8591) „Warnkleidung“ sind unter Punkt 4 genaue Angaben und weitere Verweise zu finden, die unter anderem, abhängig von der geforderten Schutzklasse, darstellen, wie Warnkleidung beschaffen sein muss und welche Mindestflächen eingehalten werden müssen. Es wird immer eine Mindestfläche in qm angegeben. So ist sichergestellt, dass unterschiedliche Konfektionsgrößen keinen Einfluss auf die Sichtbarkeit des Trägers im beruflichen Alltag nehmen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-30 |
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