Nach § 3 der Störfall-Verordnung (www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000) hat der Betreiber eines Betriebsbereiches („Störfallanlage“) die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Störfälle zu verhindern. In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, dass schon bei der Auswahl von Kontraktoren darauf geachtet wird, zuverlässige und qualifizierte Firmen zu verpflichten. Weiterhin sollte dann bei der Vertragsgestaltung darauf hin gewirkt werden, dass gesetzliche Verpflichtungen – beispielsweise auch die zum Umgang mit Arbeitsmitteln – eingehalten werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
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