In zweiten Teil seines o. g. Beitrags fragt Herr Wahl danach,
– ob die Festsetzung möglichst niedriger Grenzwerte für den Gesundheitsschutz an und für sich immer von Vorteil ist und
– ob nicht der praktische Nutzwert eines Grenzwertes höher ist, wenn er in Sichtweise des praktischen Machbaren liegt.
Er übersieht dabei, dass es sich in seinem Beitrag nicht um Grenzwerte handelt, sondern um das Risiko, eine Krebserkrankung zu erleiden. Es geht hier eben nicht um Grenzwerte, bei deren Einhaltung keine Gefahr einer Schädigung besteht, sondern um die Abwägung, welches Risiko eine Krebserkrankung zu erleiden den Beschäftigten zumutbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-31 |
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