VORWORT zur zweiten überarbeiteten Auflage
Im August 2005 veröffentlichte der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung in einer ersten Auflage. Er leistete damit, wie die folgende Entwicklung zeigte, einen beachtlichen Beitrag zur Durchsetzung der Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung, die am 3. Oktober 2002 in Kraft getreten ist und unter dem Grundkonzept des Arbeitsschutzgesetzes und des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes die betrieblichen Regeln für Arbeitsmittel und Anlagen zusammenfasst. Die Betriebssicherheitsverordnung löste acht Verordnungen über überwachungsbedürftige Anlagen und die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung ab. Sie setzte außerdem zwei Änderungsrichtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmittelbenutzung, insbesondere in Bezug auf die Prüfung bestimmter Arbeitsmittel und die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, in deutsches Recht um.
Die vom Verordnungsgeber gewählte sehr knappe Form der Betriebssicherheitsverordnung führte zwangsläufig bei Mitarbeitern von Unternehmen, bei Sicherheitsfachkräften, Betriebs- und Personalräten, bei Bediensteten von Behörden und Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger zu zahlreichen Problemen bei der Anwendung der Verordnung. Dies gilt umso mehr, da die vom Ausschuss für Betriebssicherheit zu ermittelnden Regeln zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung noch nicht vorliegen konnten und bis heute nur für ausgewählte Bereiche (u. a. Anforderungen an befähigte Personen, mechanische Gefahren, Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung, Prüfungen und betrieblicher Explosionsschutz) vorliegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.07.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-06 |
Seiten 340 - 347
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