Mit dem GPSG werden bundeseinheitlich Sicherheitsstandards für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte festgelegt. Der Gesetzgeber hat dabei durch die abstrakten Formulierungen der gesetzlichen Bestimmungen bewusst Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Wirtschaftsbeteiligten gelassen.
Besondere Bedeutung kommt deshalb der Auslegung des GPSG durch die vom Gesetz in die Pflicht genommenen Adressaten zu. In diesem Sinne wenden sich die vorliegenden Leitlinien zum einen an die Vollzugsbehörden der Länder und an den Bund mit dem Ziel, zu gleichen Auslegungen beim Vollzug des GPSG zu kommen. Die Leitlinien richten sich zum anderen auch an alle diejenigen, die Produkte in Deutschland in den Verkehr bringen. Den genannten Adressatenkreisen soll durch die vorliegenden Leitlinien eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden, wie den Anforderungen des GPSG entsprochen werden kann. Diese Leitlinien können jedoch im Einzelfall nicht ermessensabhängige Entscheidungen der zuständigen Marktaufsichtsbehörde ersetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-02-05 |
Seiten 82 - 85
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