Einige Berufsgenossenschaften betreuen Versicherte mit Hörminderung ganz individuell, um durch Auswahl und dauerhafte Verwendung von geeignetem Gehörschutz Lösungen zu finden, bei denen diese Personen die Grenzwerte der LärmVibrationsArbSchV (maximal zulässige Expositionswerte) einhalten können. Der eingesetzte Gehörschutz muss sowohl für den Benutzer als auch für die jeweilige Arbeitssituation speziell geeignet sein und eine optimale Sprachverständlichkeit im Arbeitslärm während der Benutzung zulassen. Es werden die Zielgrößen, die Anforderungen an die eingesetzten Gehörschützer und das gesamte Verfahren der Individualprävention vorgestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2010.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 276 - 279
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