Nach mehr als 20 Jahren New Approach hat die Europäische Kommission den Binnenmarkt unter dem Titel „New Legislative Framework“ (NLF – Neuer Rechtsrahmen) überarbeitet. Mit dem Beschluss und den Verordnungen, in denen die Modernisierung des Neuen Ansatzes festgeschrieben wird, führt die EU-Kommission u. a. umfangreiche Änderungen für die Marktaufsicht und die Akkreditierung ein. Darüber hinaus geht sie eine Selbstverpflichtung ein, sich bei künftigen oder zu überarbeitenden Binnenmarktrichtlinien an bestimmte Rahmenvorschriften zu halten. Deutschland hat die notwendigen Veränderungen fristgerecht zum 01. Januar 2010 umgesetzt. Ein Jahr später lohnt es sich, einen Blick auf das neue System zu werfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-09 |
Seiten 124 - 127
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