Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Entwicklung von neuen Unfallrenten und tödlichen Arbeitsunfällen bei Schweißern ab dem Jahr 2002. Eine neue Unfallrente wird begründet durch einen Arbeits- oder Wegeunfall mit so schweren Folgen, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist. Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist, dass der Unfall allein oder zusammen mit einem früheren Arbeitsunfall für einen gesetzlich festgelegten Mindestzeitraum zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % geführt hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.11.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-29 |
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