Im Arbeitsschutzgesetz und in einigen Arbeitsschutzverordnungen, so auch 2013 in der Biostoffverordnung, wurde die Beurteilung der Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit klarstellend aufgenommen. Dies wird durch die TRBA 400 konkretisiert. Teil 1 des folgenden Beitrags befasst sich mit psychischen Belastungen im Kontext von Tätigkeiten mit Biostoffen durch Beschäftigte bei der Arbeit und geht dabei insbesondere auf die Belastungsfaktoren ein.
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