Konkretisierung der Gefahrstoffverordnung insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen – so lautet der Auftrag des AGS. Die laufende Amtszeit 2015–2018 geht auf die Zielgerade. Eine Reihe der Punkte des ambitionierten Arbeitsprogramms sind erledigt oder zumindest schon auf gutem Weg, einige können erst jetzt starten, andere müssen ggf. noch warten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2017.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.