Die Mitglieder des neuen Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im August 2021 für eine Amtszeit bis 2025 berufen. Deshalb hat das BMAS auch die Berufungszeit der Mitglieder der weiteren Arbeitsschutzausschüsse des BMAS bis 2025 verlängert. Der AGS überprüft derzeit sein Arbeitsprogramm und wird es – ggf. dann auch im Kontext der Änderung der Gefahrstoffverordnung – anpassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2023.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-30 |
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