Die Berufungsperiode aller Arbeitsschutzausschüsse wurde auf Ende 2025 festgelegt bzw. verlängert. Die AGS-Mitglieder waren damit fast 7 Jahre im Amt und haben ein umfangreiches Arbeitsprogramm absolviert. Einige Vorhaben liegen allerdings noch „auf Eis“ und können erst bei Klarheit der anstehenden Änderung der Gefahrstoffverordnung abgeschlossen werden. Die Kernelemente dieser Änderung – Tätigkeiten mit Biozid-Produkten, mit krebserzeugenden Stoffen allgemein und besonders Asbest („Bauen im Bestand“) – werden wohl auch künftig deutlich Raum in den Diskussionen des AGS einnehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-10-25 |
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