Auch in der laufenden Amtszeit 2015–2018 richtet sich das Arbeitsprogramm des AGS nach den in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Aufgaben: Konkretisierung der GefStoffV insbesondere durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen zu Gefahrstoffen.
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