Seit mittlerweile fünf Jahren ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Kraft. Es hat am 01.12.2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst. Die damit verbundenen Änderungen waren im Wesentlichen durch europäische Entwicklungen im Bereich des Binnenmarktrechts veranlasst. Das ProdSG hat sich seitdem bewährt, zwingender Änderungsbedarf besteht derzeit nicht. Neuere Entwicklungen sind jedoch im Bereich der Produktsicherheitsverordnungen zu verzeichnen, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden.
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