Laser für die Materialbearbeitung stellen potenziell gefährliche Werkzeuge bzw. Maschinen dar. Die von ihnen emittierte Strahlung kann bei ausreichender Leistungsdichte menschliches Gewebe nachhaltig schädigen. Daher gibt es umfangreiche Regelwerke zum Schutz des Menschen vor einwirkender Laserstrahlung, welche u. a. auf der europäischen Norm DIN EN 60825-1 basieren. Behandelt wird dort die Einwirkung von Laserstrahlung auf die Augen und auf die Haut des Menschen und die darauf basierende Klassifizierung von Laseranlagen. Darüber hinaus gilt derzeit die Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 „Laserstrahlung“, welche die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung regelt. Aktuell wird geprüft, in welcher Weise sich die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) auf die praktische Arbeit mit Lasersystemen auswirkt. Die BGV B2 soll zukünftig durch die auf der OStrV basierende Technische Regel TROS Laser abgelöst werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-30 |
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