Die Rettungsweste ist seit den 70er Jahren die maßgebliche persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken in der Binnenschifffahrt. Unter der Beteiligung der BG Verkehr werden Rettungswesten durch die internationale Normung, die Prüfung und Zertifizierung sowie über die Zusammenarbeit mit den Herstellern kontinuierlich weiterentwickelt. Als universell einsetzbares Rettungsmittel kommt die Rettungsweste auch außerhalb der Schifffahrt zum Einsatz. Generell gilt: Kann ein Absturz von Mitarbeitern ins Wasser oder in Flüssigkeiten oder Stoffe, in denen man ertrinken kann, nicht ausgeschlossen werden, sind die verantwortlichen Unternehmen verpflichtet, entsprechend dem Ergebnis ihrer Gefährdungsbeurteilung eine geeignete Rettungsweste zur Verfügung zu stellen. Für die betroffenen Mitarbeiter besteht dann Tragepflicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2016.05.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: