In Ausgabe sis 10-2026, S. 436 ff. wurde in Teil 1 des Beitrags berichtet, warum ein Arbeitsgericht ein Delegationsschreiben an einen Professor (P) sowohl gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 13 ArbSchG) als auch gemäß Gewerbeordnung (§ 106 GewO) für unwirksam hält. In Teil 2 des Beitrags folgt die Kritik – das Urteil ist aus mehreren Gründen unzutreffend.
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