Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung bei Klein- und Kleinstbetrieben ist nachweislich gering. Statt die Schuld auf mangelndes Interesse oder mangelnde Fähigkeiten bei den jeweiligen Unternehmern zurückzuführen, sollte gefragt werden, welche positiven Chancen sich aus den Besonderheiten in Kleinbetrieben ergeben. Außerdem wäre zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben hinreichend die Möglichkeiten von Kleinunternehmern berücksichtigen.
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