Der Bestandsschutz ist eine Festlegung für Altmaschinen, die eine Nachrüstung bei veränderten Sicherheitsnormen nicht erfüllen können. Es ist erkennbar, dass der Bestandsschutz dann eine Schutzbehauptung ist, wenn oft mit geringem Aufwand mögliche Anpassungen nicht durchgeführt wurden oder die Schutzziele mit geringen Einsatzbeschränkungen zu erreichen waren. Der Begriff „Bestandsschutz“ mit seinen Festlegungen aus dem Einigungsvertrag BRD/DDR ist erst verspätet deutlich in den Mittelpunkt von Zustandsbewertungen gerückt (nach 1990). Das betrifft noch eingesetzte Pressen aller Art von Herstellern der neuen Bundesländer aber auch Umsetzungen von Firmen der alten Bundesländer in die neuen Bundesländer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-27 |
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