Bei den praktischen Anforderungen für befähigte Personen externer Pressenprüfunternehmen wird die fachliche Kompetenz oft von den Kosten verdrängt. Das ist deutlich aus den Prüfunterlagen mit ihren Aussagen erkennbar. Geringere Aufwendungen sind mit unvollständigen Prüflisten bzw. fehlenden Pressenprüfbüchern verbunden. Höhere zeitliche und finanzielle Aufwendungen fordern externe Prüfunternehmen, die Befähigung und Referenzen nennen können. Das sind hauptsächlich Firmen als Pressenhersteller oder Maschinenbauer, die ihre Serviceleistungen mit Fehlerbeseitigung und Reparaturen verbinden können. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen. Ein Befähigungsnachweis ist in den Verträgen selten aufgeführt. Das ist ein Widerspruch zur eigenen Betriebspraxis. Hier werden Befähigungen der Presseneinrichter oder Presseninstandhalter verstärkt für den Betriebsablauf gefordert. Es sollte zur Pflicht werden, das Ergebnis der Pressenprüfung bei Unfalluntersuchungen zu beachten und gegebenenfalls den Pressenprüfer in die Mitverantwortung einzubeziehen. Die deutliche Kennzeichnung geprüfter Pressen mit einer Prüfplakette ist kein Hinweis auf den sicheren Zustand. Das ist eine inkonsequente Kennzeichnungsübernahme anderer überwachungspflichtiger Maschinen und Anlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-13 |
Seiten 455 - 457
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