Am 1. Mai 2004 ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Dieses enthält die grundlegenden Anforderungen für die produktbezogene Marktüberwachung in Deutschland. Am 9. Juli 2008 hat die EU verschiedene Rechtsakte umgesetzt, um einen wirksamen horizontalen Rahmen für die Vermarktung von Produkten zu schaffen. Dabei wird der produktbezogenen Marktüberwachung durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine zentrale Bedeutung zugemessen, die in der EU ab dem 1. Januar 2010 unmittelbar gelten wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-13 |
Seiten 231 - 234
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