Von der Einführung neuer Softwareanwendungen wird mitunter erwartet, dass sie mittelfristig die Arbeitsdichte von Beschäftigten im Betrieb verringern. Die Verwendung von Software ist nicht automatisch entlastend. Erst durch eine vorausschauende und partizipative Abschätzung der entstehenden Belastung kann die Verwendung von Software gesundheitsgerecht gestaltet werden. Für Arbeitgeber ist eine frühzeitige Folgenabschätzung in Form einer Gefährdungsbeurteilung bezogen auf die Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich Bildschirmgeräten verpflichtend.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-28 |
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