Seit dem 1.1.2022 sollen die zuständigen Landesbehörden die „Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie zum Nachweis des anzeige- und genehmigungsfreien Betriebs“ anwenden. Diese Anforderungen gelten für alle bereits im Betrieb und im Bau befindlichen und für zu importierende Laseranlagen.
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