Unter dem Programmtitel „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“ haben sich die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Unfallversicherungsträger in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2015 geeinigt, bis zum Jahr 2017 die psychischen Belastungen zu fokussieren. Angestrebt wird die „flächendeckende Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und die Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen“.
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